Grabenstreuen (umweltorientiert)
Wenn sich direkt am Feldrand ein Oberflächengewässer befindet, muss laut Düngeverordnung mit einer Grenzstreuvorrichtung ein Abstand von einem Meter eingehalten werden, ohne Grenzstreuvorrichtung sogar drei Meter. Um einer Überdüngung im Feldinnern vorzubeugen, muss die Streumenge grenzseitig reduziert werden.