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Über Ihren Vertriebspartner vergewissern wir uns, dass Sie Eigentümer der Maschine sind und beugen so Missbrauch vor. Die Maschine muss sich innerhalb der vertraglichen Gewährleistungszeit von in der Regel 12 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme befinden. Nach der Bestätigung durch Ihren Vertriebspartner profitieren Sie vom erweiterten Funktionsumfang, wie die Beantragung der Herstellergarantie.
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